Gerald Schmid

Ober­schüt­zen­meis­ter, 1. Vor­stand
Lenkt die Geschi­cke des Ver­eins kon­ti­nu­ier­lich und zuver­läs­sig seit 2011

1. Vor­stand – Gesetz­li­cher Ver­tre­ter und 1. Mann im Verein

Vor­stands­auf­ga­be ist u. a. dafür zu sor­gen, dass die gesetz­li­chen und steu­er­li­chen Bestim­mun­gen sowie die Ver­eins­sat­zung ein­ge­hal­ten wer­den. Der 1. Vor­stand trägt Sor­ge, dass Ver­eins­zweck und ‑Inter­es­sen ver­folgt wer­den, zur Ver­fü­gung ste­hen­de Mit­tel aus­schließ­lich für Ver­eins­zwe­cke ver­wen­det wer­den und Beschlüs­se der Mit­glie­der­ver­samm­lung aus­ge­führt wer­den. Im Wis­sen, dass ein Ver­ein von sei­nen Mit­glie­dern lebt, wird außer­dem die Betreu­ung und Bear­bei­tung sämt­li­cher Mit­glie­der-Ange­le­gen­hei­ten “Chef­sa­che” und vom 1. Vor­stand übernommen.

Dar­über­hin­aus liegt die Erhal­tung des Ver­eins­ver­mö­gens und die Rück­la­gen­bil­dung eben­so in sei­ner Ver­ant­wor­tung wie das Orga­ni­sie­ren von Spen­den, das Erstel­len von Finan­zie­rungs- und zukünf­ti­gen Haus­halts­plä­nen, die recht­li­che Absi­che­rung sowie die Gewähr­leis­tung einer ordent­li­chen Buch­füh­rung. Ste­hen Gesprä­che mit Ban­ken, Gemein­de, Ver­si­che­run­gen, Ver­bän­den usw. an, führt die­se vor­ran­gig der 1. Vor­stand, er ist in allen Berei­chen die „Stim­me“ des Vereins.

Die Vor­be­rei­tung der Mit­glie­der­ver­samm­lung sowie die Auf­stel­lung der Tages­ord­nung inklu­si­ve Ein­be­ru­fung der Tages­ord­nung gehört eben­so zum umfang­rei­chen Auf­ga­ben­feld des 1. Vor­stan­des wie die Ver­eins-Kom­mu­ni­ka­ti­on inklu­si­ve Mar­ke­ting und Öffentlichkeitsarbeit.

Quel­le: https://​deut​sches​-ehren​amt​.de/​v​e​r​e​i​n​s​r​e​c​h​t​/​a​u​f​g​a​b​e​n​-​d​e​s​-​v​o​r​s​t​a​n​ds/