Gerald Schmid
Oberschützenmeister, 1. Vorstand
Lenkt die Geschicke des Vereins kontinuierlich und zuverlässig seit 2011
1. Vorstand – Gesetzlicher Vertreter und 1. Mann im Verein
Vorstandsaufgabe ist u. a. dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen sowie die Vereinssatzung eingehalten werden. Der 1. Vorstand trägt Sorge, dass Vereinszweck und ‑Interessen verfolgt werden, zur Verfügung stehende Mittel ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ausgeführt werden. Im Wissen, dass ein Verein von seinen Mitgliedern lebt, wird außerdem die Betreuung und Bearbeitung sämtlicher Mitglieder-Angelegenheiten “Chefsache” und vom 1. Vorstand übernommen.
Darüberhinaus liegt die Erhaltung des Vereinsvermögens und die Rücklagenbildung ebenso in seiner Verantwortung wie das Organisieren von Spenden, das Erstellen von Finanzierungs- und zukünftigen Haushaltsplänen, die rechtliche Absicherung sowie die Gewährleistung einer ordentlichen Buchführung. Stehen Gespräche mit Banken, Gemeinde, Versicherungen, Verbänden usw. an, führt diese vorrangig der 1. Vorstand, er ist in allen Bereichen die „Stimme“ des Vereins.
Die Vorbereitung der Mitgliederversammlung sowie die Aufstellung der Tagesordnung inklusive Einberufung der Tagesordnung gehört ebenso zum umfangreichen Aufgabenfeld des 1. Vorstandes wie die Vereins-Kommunikation inklusive Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.