Neutrales Kontrollorgan
Der Kassenprüfer:in ist idealerweise nicht Mitglied des Vorstands, denn er fungiert als Kontrolle der Buchführung und muss gleichzeitig darauf achten, dass die finanziellen Maßnahmen des Vereins ihre Ordnung haben und eventuelle finanzielle Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchgesetzt werden.
Um sich von der Richtigkeit der Arbeit des Kassenwarts überzeugen zu können, bittet er diesen um Vorlage aller finanzieller Dokumente und Finanznachweise wobei alle Belege, steuerlichen und rechtlichen Dokumente vollständig sein müssen.
Geprüft wird u. a. ob alle Ausgaben und Einnahmen dem Haushaltsplan entsprechen und korrekt aufgeführt wurden, ausgewiesene Guthaben auf Konten bzw. in der Kasse tatsächlich vorhanden sind und ob Bilanz und Jahresabschluss übereinstimmen.
Die ordentliche Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Rückerstattungen muss dabei ebenso überprüft werden, wie die zweckmäßige, satzungs- und ordnungsgemäße Verwendung von Vereinsmitteln durch den Verein, Vermögenswertgegenstände müssen korrekt aufgeführt sein.
Nach erfolgter Prüfung erstellt der Rechnungsprüfer den sog. Prüfungsbericht und legt diesen der Mitgliederversammlung vor. Aufgrund der Basis dieses Berichts entscheidet die Mitgliederversammlung, ob dem Schatzmeister Entlastung erteilt wird oder nicht.
https://deutsches-ehrenamt.de/vereinswissen/schatzmeister-kassenpruefer-wichtige-funktionaere/
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseerechtstipp/rechnungspruefer/#toggle-id-3-closed