Roland Schmid

Schüt­zen­meis­ter, 2. Vor­stand
Ansprech­part­ner für alle ver­eins­re­le­van­ten Themen

2. Vor­stand – Garant für die Wei­ter­füh­rung des Ver­eins im Ernstfall

Als Mit­glied der Ver­eins-Geschäfts­füh­rung führt und ver­tritt der rechts- und unter­schrifts­be­rech­tig­te 2. Vor­stand den Ver­ein nach innen und außen zusam­men mit dem 1. Vor­sit­zen­den in allen Belan­gen und gewähr­leis­tet ein rei­bungs­lo­ses Wei­ter­füh­ren der Ver­eins­ge­schäf­te für den Fall, dass der 1. Vor­stand aus­fällt bzw. ver­hin­dert ist.
Er wirkt zudem gegen­über dem Vor­sit­zen­den unter­stüt­zend und bera­tend bezüg­lich unter­schied­lichs­ter Ange­le­gen­hei­ten des Ver­eins und ist Ansprech­part­ner und Schlich­ter für Pro­ble­me jeder Art, die im all­täg­li­chen Ver­eins­le­ben ent­ste­hen kön­nen und an ihn her­an­ge­tra­gen werden. 

Neben den klas­si­schen Auf­ga­ben des 2. Vor­stan­des wer­den meist wei­te­re Tätig­keits­fel­der, die im Inter­es­se des 2. Vor­sit­zen­den lie­gen, wahr­ge­nom­men.
Das kann das Manage­ment ver­eins­re­le­van­ter Ver­an­stal­tun­gen sein, die Prä­senz bei ver­schie­dens­ten Anläs­sen außer­halb des eige­nen Ver­eins, die Bear­bei­tung von Auf­nah­me- und Ehren­an­trä­gen und die Gesprächs­füh­rung mit allen ver­eins­re­le­van­ten Stel­len wie Land­rats­amt, Waf­fen­be­hör­de, Schieß­sach­ver­stän­di­gen usw.

Quel­le: https://​deut​sches​-ehren​amt​.de/​d​e​r​-​2​-​v​o​r​s​t​a​nd/